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Tipp (Steuertipp)

Bis zu 1200,- Euro sparen

Bei allen handwerklichen Tätigkeiten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten, die im Haushalt anfallen, entstehen Kosten durch Arbeitslohn (z.B. Austausch der Fenster und Türen, Reparaturen oder Erneuerung der Einbauküche) Der Steuerbonus errechnet sich durch die Höhe der angefallenen Lohnkosten. Sie können 20% von maximal 6.000 Euro der Lohnkosten für den Steuerbonus nutzen. Das heißt, dass bis zu 1.200 Euro von der Steuerzahlung abgezogen werden können. Egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird der Steuerbonus mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.
Stand: 01. Februar 2009 - Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Trotzdem können wir gem. § 675 Abs. 2 BGB für den Inhalt keine Haftung übernehmen.